Meinungen, Fragen zu Ereignissen
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20.
Sep.19
(Aktuelles Thema - 2019)
Kennt ihr den Film "Jagt auf Roten Oktober"? Ja genau mit "Sean Connery" (Sir Thomas Sean Connery) als Käpt'n eines russischen Atom-U-Bootes. Der Gegner wird mit Abläufen konfrontiert, mit denen er nicht gerechnet hat. Genau wie im wahren Leben. Man denkt jemanden oder was zu Kennen und muss plötzlich feststellen, dass es leider nicht so ist.
So habe ich den ersten Artikel begonnen.
Den 2.Beitrag würde ich beginnen mit:
Vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 14. Dezember 2017 erreicht hat. Ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Aufgrund einer Vielzahl von Zuschriften und Rückmeldungen, können wir diese nur nach und nach beantworten. Ich bitte um Verständnis.
Es ist richtig, dass im Jahr 2004 während der rot-grünen Regierungszeit die Beitragspflicht für Zahlungen aus Direktversicherungen eingeführt wurde. Ziel dieser Regelung war es, alle Alterseinkünfte gleich zu behandeln und in die solidarische Krankenversicherung mit einzubeziehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber am 15. März 2000 verpflichtet, freiwillig und gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner bei der Beitragserhebung gleich zu behandeln, und angeregt, das so zu gestalten, dass sämtliche Einnahmen der Versicherten mit einbezogen werden. Dazu gehört auch, dass regelmäßige Rentenzahlungen nicht stärker belastet werden als Einmalzahlungen. Im Mai 2006 hat das Bundessozialgericht diese Regelung – wie erwartet – ausdrücklich bestätigt...
Das diese Aussage nicht der Wahrheit entspricht, ist mittlerweile bekannt, denn Ziel war es die Rentenkasse zu entlasten und Forderungen der Krankenkassen zuvorzukommen. Ohne jetzt behaupten zu wollen, dass man die Bundesregierung sowieso oft beim Griff in die Rentenkasse erwischt. Belastet wird nur der Arbeitnehmer (AN), der aus Sonderzahlungen eine Rücklage bildet. Wenn Rücklagen aus Lohn- oder Gehaltsumwandlungen getätigt werden, muss der AN keine Beiträge in doppelter Höhe (AG/AN) an die Krankenkassen abführen! Es wäre sozial gerecht, wenn der AN nur die eigenen Beitragsanteile entrichten müsste.
Im Jahre 2010 befasste sich auch das Bundesverfassungsgericht mit den Beitragszahlungen zu Direktversicherungen und legte in seinem Urteil fest, dass nur solche Erträge aus Direktversicherungen nicht krankenversicherungspflichtig sind, bei denen erstens der Versicherte die Beitragszahlungen selbst übernommen hat, und zweitens der im Vertrag genannte Begünstigte nicht mehr der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer ist. Die reine Übernahme der Beitragszahlungen durch den Versicherten im Wege einer Weiterführung z.B. nach Wechsel des Arbeitsplatzes reicht allerdings nicht aus, um den Vertrag von der „betrieblichen Sphäre“ mit dem entsprechenden Schutz durch den Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz in die „private Sphäre“ ohne diesen Schutz, aber damit auch ohne KV- Beitragspflicht wechseln zu lassen.
In dem aktuellen Beschluss des Parteivorstandes vom 24.6.2017, setzt sich der SPD-Parteivorstand für die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
(s. Anhang)...
Die Wahrheit sieht leider etwas anders aus. Seit Jahren blockiert die SPD entsprechende Vorschläge im Bundestag. Keine der Parteien hat wirklich den Willen etwas zu ändern. Man hat das Gefühl, der “Volksvertreter„ ist sich selbst nur der Nächste.
Viele Rentner fühlen sich abkassiert, weil die Politiker ihnen seit den 90er Jahren empfohlen hatten, sie sollten auf drei Säulen bauen: staatliche Rente, private Vorsorge und betriebliche Altersvorsorge. Diesem Ratschlag folgte auch ich. Als Hütten- und Walzwerker eines großen Stahlkonzerns habe ich über fast 30 Jahre auf jede Sonderzahlung verzichtet. Wie Millionen andere schloss ich eine sogenannte Direktversicherung ab. Der Arbeitgeber zahlte das Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht an mich aus, sondern direkt an eine Versicherung. Im Rentenalter sollte mir das Geld steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden. Doch auf einmal wurden hohe Sozialbeiträge fällig. Kranken- und Pflegekasse forderten auf die Auszahlung von rund 48.000 Euro den vollen Beitragssatz von fast 19 Prozent.
Eine Neuregelung scheint deshalb dringend notwendig - nicht nur, weil der Protest der Rentner immer lauter wird. Denn nach wie vor will die Große Koalition mehr Deutsche für Betriebsrenten gewinnen. Doch der Raubzug sprich sich auch bei jungen Arbeitnehmern herum und schreckt neue Sparer ab. Vergleiche zeigen, dass verschiedene Renten bei den Abgaben unterschiedlich belastet werden: die Betriebsrenten schneiden am schlechtesten ab.
Anfragen an die Bundestagsfraktionen der Linken, der FDP und der CDU im Jahr 2019 haben keine neuen Erkenntnisse gebracht. Jeder gibt jedem die Schuld. Keiner will wirklich etwas tun. Hauptsache die Gehälter und Renten der Abgeordneten stimmen!
Bearbeitungsstand: 20.09.2019