Ost-Landschaften und Ost-Kultur
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Bundesrepublik Deutschland (Hauptstadt - Berlin)
Das Staatsgebiet der Bundesrepublik ergibt sich aus der Gesamtheit der Staatsgebiete ihrer Länder. Auf Grundlage der letzten Erhebungen und dessen Fortschreibung lebten am 31. Dezember 2015 in der Bundesrepublik Deutschland offiziell 82.175.684 Einwohner auf einer Fläche von 357.376 Quadratkilometern. So jedenfalls habe ich es im Lexikon gelesen. 16 Bundesländer an der Zahl. Davon machen 5 ½ Bundesländer den sogenannten Osten aus.
Es ist geschafft, Der Traum von Kaiser Barbarossa ist Wirklichkeit geworden. 5½ neue Bundesländer, und Deutschland ist wieder eins. Kennen sie alle neuen Bundesländer schon? Ich glaube nicht! Aber keine Sorge, ich gebe gerne Nachhilfe in Sachen Heimatkunde.
Wir wollen aber nun über den Osten von Deutschland schreiben. Also über Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Wie ich finde, 5 richtig super Länder. Mit eigenem Gesicht, Flair und Leuten. Geprägt durch ihre ganz eigene Geschichte und Landschaft.
Es gibt schon wahnsinnige Sache im Osten. Aber sehen sie selbst, was ich auf meinen Touren entdeckt habe und für gut befand. Das und noch etwas mehr werde ich auf den nachfolgenden Seiten vorstellen. Wir bewegen uns aber nicht nur in Richtung Osten, sonder auch zwischen Nord und Süd.
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Der Ossi entstammt einem reiselustigen Völkchen. Am liebsten möchte er überall hin, frei sein wie ein Vogel. Es gibt aber schon einige Länder mit Visumpflicht für Ossi's. Da wäre zum Beispiel der Freistaat Bayern, oder auch Nordrhein-Westfalen. Wichtig sind aber auch Hessen und Baden-Württemberg. Nicht so schwierig zu bereisen sind dagegen Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Der Nachweis von Amtswegen ist für den Ossi schon nicht ganz so einfach, ähnelt er schon fast einem Offenbarungseid.
Im Amtsdeutsch heißt es so:
Eine Visumpflicht wird vor allem eingeführt, um zu verhindern, dass Personen in den Ausstellerstaat einreisen, von denen die hierzu festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Dazu wird die Zulässigkeit des Grenzübertritts in einem vorgeschalteten Verwaltungsverfahren geprüft.
Um ein Visum zu erhalten, sind zumeist der Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes und die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen.
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Bearbeitungsstand: 08.01.2025